Normen Leiter

Arbeitsrechtliche Grundlagen für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen:

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Die europäische EN 131-Norm ist ein Pflichtenkatalog der Produktcharakterisierungen beschreibt, um die Qualität und Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und einschlägiger Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind. Alle unsere Leitern und Tritte unterliegen der europäischen EN131-Norm.

Die durchgeführten Tests sind in folgendem Dokument aufgeführt: test norme EN131. Zusätzlich können Sie selbst Ihrer Leiter eine jährliche Kontrolle unterziehen, um ihre Funktionstauglichkeit sicher zu stellen

Teleskopleitern unterliegen der eurpäischen EN131-Norm. Die unter dem Label TELESTEPS ausgezeichneten Leitern werden in Schweden hergestellt. Die Firma TELESTEPS ist der Erfinder und weltweiter Marktführer von Teleskopleitern. Sie ist im Besitz von zahlreichen Patenten und garantiert eine sehr hohe Qualität.

 

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Wir bieten Holz und Metall-Stufenleitern an, die sich mit Haken auf Stangen einhängen lassen.

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Norm DIN 4567-4
Als Dachauflegeleitern gelten alle Leitern, die temporär zum Einsatz kommen und nicht fest mit dem Dach verbunden sind. Statt einer festen Fixierung am Dach werden diese Leitern per Firstbügel gesichert. Die Norm DIN 4567-4 ist anwendbar für Dachauflegeleitern als „Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch“.

Im vierten Teil der Norm geht es speziell um Dachauflegeleitern aus Holz oder Aluminium, häufig Dachdeckerleitern oder Kaminkehrerleitern genannt.

Dachauflegeleitern sind aus dem Anwendungsbereich der DIN EN 131-1 ausgenommen, da es sich um „Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch“ handelt. Zum Beispiel ist die Tragfähigkeit nicht die gleiche, da die Leiter auf das Dach gelegt wird.

Währenddessen gibt das Arbeitsrecht vor, dass alle auf einem Dach arbeitenden Personen durch eine Sicherheitsausrüstung vor dem Herabstürzen vom Dach gesichert sein müssen.

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Die europäische EN 14975 Norm spezifiziert die anwendbaren Definitionen und Normen für Dachbodenleitern. Die Dachbodenleiter "ultrathermoisoliert" verfügt über die gleiche Norm und hat zudem einen Isolationskoeffizienten von 0.51 W/m²K.

 

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Nichtleitende Leitern (z.B. für Elektriker) unterliegen ebenfalls der  EN131-Norm. Zudem werden Resistenztests bis zu 65000 Volt unter der Norm EN 50528 durchgeführt.

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Es gibt keine spezielle Norm für Holzleitern, sie unterliegen ebenfalls der europäischen EN 131-Norm. Allerdings gibt es das PEFC-Siegel, welches als Anerkennung von Waldzertifikaten gilt (PEFC: Pan European Forest Certification).

  

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Hierbei handelt es sich um die EN 1147-Norm. Diese existiert ausschliesslich für Leitern, die im Bereich Feuerschutz eingesetzt werden. Die Kriterien sind die gleichen wie bei der NF EN 131 Norm, mit zusätzlich strengereren Anforderungen.  

Wie oft muss eine Feuerwehrleiter gemäß DIN EN 1147 geprüft werden? 
Bei tragbaren Feuerwehrleitern gilt:
- Prüfung nach DGUV Grundsatz 305-002
durch eine befähigte Person.
- Sicht- und Funktionsprüfung mindestens alle 12 Monate
einschließlich der Zubehörteile (inkl. Markierungen und Kennzeichnungen, die perfekt leserlich sein müssen).
- Belastungsprüfung mindestens alle 24 Monate sofern keine Mängel bei Sicht- und Funktionsprüfung festgestellt wurden.

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In Deutschland müssen immer ortsfeste Steigleitern mit oder ohne Rückenschutz eine der drei folgenden Normen erfüllen:
· DIN 18799-1 : Steigleiter an bauliche Anlagen, als Wartungsleiter eines Gebäudes (z.B. zur Wartung und Reinigungsarbeiten, für Antennenbauer).  Für Schornsteine gelten besondere Vorschriften, bitte senden Sie uns Ihre Anfrage.
· DIN 14094-1 : Als Notleiter, Feuerleiter, Fluchtleiter, Fluchtweg, Rettungsleiter, 2. Rettungsweg. Notleiteranlagen ermöglichen eine Selbstrettung, dienen aber auch der Fremdrettung (z.B. durch die Feuerwehr).
· EN ISO 14122-4 : Als Zugang zu stationären und mobilen Maschinen und maschinellen Anlagen.  Dabei kann es sich auch um Teile eines Gebäudes handeln, deren Hauptfunktion es ist, den Zugang zur Maschine zu ermöglichen.


· Punkte, die sich unabhängig von der Norm nicht ändern:
- Unbegrenzte zulässige Gesamtsteighöhe.
- Rückenschutz erforderlich über 3,0m Gesamtsteighöhe.
- Abstand vom Boden bis Beginn Rückenschutz: 2,2 bis 3,0m.
- Die Standardwandbefestigung hat einen Abstand von Holmachse zu Gebäude von 210 mm.
- Der Abstand zwischen den einzelnen Befestigungen darf 2.000 mm nicht überschreiten. Sie sind vorzugsweise direkt unterhalb der Sprossen anzubringen.
- Die oberste Sprosse muss auf Ausstiegsniveau liegen.
- Die Distanz zwischen Steigleiter und Ausstiegsebene darf max. 75 mm betragen. Dies ist bei einem Standardwandabstand, Leiter zu Gebäude, von 210 mm mit einem Ausstiegstritt gelöst.

· Wichtigste Punkte aus der Norm DIN 18799-1 / DIN 18799-3 (Zubehör):
- Ab einer Steighöhe von 10.000 mm ist die Leiter mit Versetzung auszuführen. Die max. Länge eines Leiterzuges darf dabei 10.000 mm nicht überschreiten.
- Der Abstand von der Sprossenvorderkante zur Wand muss mindestens 200 mm betragen, darf aber bei Hindernissen (z.B. Rohrleitungen) auf 150 mm reduziert werden.
- Bei der Verwendung von Steigschutz (individuelle Absturzsicherung) hat die Benutzung der Steigleiteranlage nur durch geübte Personen zu erfolgen.
- Ungesicherte Ausstiegsbereiche müssen mit einem seitlichen oder in die Ebene geführten, beidseitigen Geländer ausgestattet werden.
Ausnahmeregelung: Sind aus baulichen Gründen keine Versetzungen möglich, darf die Leiter auch über 10.000 mm hinaus einzügig ausgeführt werden. In diesem Fall muss die Versetzung durch ein Ruhepodest ersetzt werden.


· Wichtigste Punkte aus der Norm DIN 14094-1:
- Ab einer Steighöhe von 10.000 mm ist die Leiter mit Versetzung auszuführen. Die max. Länge eines Leiterzuges darf dabei 6.000 mm nicht überschreiten.
- Der Abstand von der Sprossenvorderkante der Leiter zur Wand muss mindestens 150 mm betragen.


· Wichtigste Punkte aus der Norm EN ISO 14122-4:
- Ab einer Steighöhe von 10.000 mm ist die Leiter mit Versetzung auszuführen. Die max. Länge eines Leiterzuges darf dabei 6.000 mm nicht überschreiten.
- Der Abstand von der Sprossenvorderkante zur Wand muss mindestens 200 mm betragen, darf aber bei Hindernissen (z.B. Rohrleitungen) auf 150 mm reduziert werden.
- Die Ausstiegsstelle muss dem höchsten Sicherheitsanspruch gerecht werden.
- Der Ausstiegsholm muss mit einem auf beiden Seiten 1.500 mm langen Geländer an der Ausstiegsfläche verbunden werden.

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Diese Siegel attestieren die Konformität eines Produkts bezüglich einer bestimmten Anzahl von im Vornerein festgelegten Leistungsmerkmalen in einem Leistungsverzeichnis. Die Hauptsiegel sind : das NF (französisches Siegel) und das TÜV Siegel. Wir geben systhematisch die Siegel unsere Leitern wie folgt an:


Die Zertifizierung läuft wie folgt ab, dass eine unabhängige Organisation überprüft, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung regelkonform ist.  Alle unsere Leitern verfügen über ein Konformitätszertifikat, das wir Ihnen gerne auf Anfrage liefern. Hier finden Sie ein Beispiel: TüV Leiterzertifikat.

Die Hersteller-Garantien gelten nur bei regelkonformer Benutzung des Warenprodukts und nicht für Verschleissteile: Seil, Gummischuhe... Die Dauer der Garantie variiert je nach Hersteller zwischen einem und zehn Jahren. In den meissten Fällen ist die Lebensdauer einer Leiter sehr viel länger. Für jedes Produkt wird die Garantiedauer wie folgt angegeben:

1 Jahr Garantie  -  2 Jahre Garantie  -  3 Jahre Garantie  -  5 Jahre Garantie  -  10 Jahre Garantie

Die Herstellungsländer werden für jedes Produkt mit der dazugehörigen Fahne angegeben, um ein schnelles Erkennen zu ermöglichen:

hergestellt in Deutschland  -  hergestellt in Frankreich  -  hergestellt in Italien  -  hergestellt in Schweden

Die zugelassene Traglast einer Leiter kann je nach Leitertyp und Herstellung variieren. In den meissten Fällen beträgt sie allerdings 150kg, da dieses Gewicht der europäischen EN131-Norm entspricht. Diese Traglast entspricht einem Menschen, der auf die Leiter steigt, samt seinem Gepäck (Werkzeuge, Materialien...) und gilt als Sicherheitsvorkehrung. Spezielle Arbeitsleiter, die nicht der EN131-Norm unterliegen können unterschiedlich zulässige Traglasten aufweisen. Die NEN2484-Norm zum Beispiel gilt für Traglasten von bis zu 350kg.

Belastbarkeit 100kg  - Belastbarkeit 150kg  -  Belastbarkeit 160kg  - Belastbarkeit 200kg  -  Belastbarkeit 250kg  -  Belastbarkeit 350kg
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