Eine Leiter optimal benutzen

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Um Ihre Leiter sicher und optimal zu benutzen, sollten Sie sie regelmäßig warten. Tipps zur regelmäßigen Wartung gibt es hier.

Es ist sehr wichtig die Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten mit Absturzgefahr einzuhalten.
(siehe: Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - (TRBS 2121) Bundesrecht)

Offizieller Text

DGUV Information 211-004 - Sicherheitsbeauftragte - Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz (bisher: BGI 517)

Grundsätzlich ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass genügend sichere und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Aufstiege (z.B. Leitern Tritte, Gerüste) zur Verfügung stehen. Leitern, Tritte und Gerüste müssen den Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen, aufgebaut und benutzt werden.

Leitern

Auf Leitern dürfen nur Arbeiten geringen Schwierigkeitsgrades ausgeführt werden, d.h. diese Arbeiten dürfen weder einen langen Zeitraum noch erheblichen Aufwand in Zwangslagen erfordern, außerdem soll wenig Material und Werkzeug mitgeführt werden. Andernfalls sind entsprechend den Arbeiten und der Belastung Gerüste zu errichten bzw. zu benutzen. Leitern sind zu pflegen und vor jeder Benutzung auf Schäden zu überprüfen. Schadhafte Leitern z.B. fehlende Sprossen, defekte Scharniere, sind umgehend der Benutzung zu entziehen und fachgerecht zu reparieren. Sind mehrere Leitern im Unternehmen vorhanden, sollte für die regelmäßige Leiterprüfung ein Mitarbeiter des Unternehmens verantwortlich beauftragt werden. Die Ergebnisse sind in ein Kontrollbuch einzutragen.

Leitern sind standsicher aufzustellen, d.h. der Leiterfuß muss in Werkstoff und Ausführung auf den Untergrund, auf den er aufgestellt werden soll, abgestimmt werden, z.B. Gummifüße bei festem Untergrund, Stahlspitzen bei weichem Untergrund.

ANLEGELEITERN

Anlegeleitern dürfen nicht zu steil, aber auch nicht zu flach angelegt werden. Der günstigste Anstellwinkel beträgt 68 - 75°. An gefahrbringenden Stützstellen wie z.B. Glasscheiben, unverschlossenen Türen dürfen diese Leitern nicht angelegt werden. Überall dort, wo es möglich ist, sind Anlegeleitern gegen Abrutschen zu sichern, z.B. durch Einhaken, Festbinden. Erscheint die Sicherung nicht ausreichend, müssen Mitarbeiter die Leiter festhalten.

STEHLEITERN

Eine Unsitte ist es, die Stehleiter als Anlegeleiter zu verwenden. Dadurch werden die Scharniere überbeansprucht, die Standsicherheit der Leiter ist durch die punktförmige Berührung mit dem Erdboden nicht vorhanden und eine Kippgefahr beim Besteigen des "frei in der Luft hängenden" Leiterschenkels besteht. Stehleitern müssen durch ihre Bauart gegen Umstürzen und Auseinandergleiten gesichert sein.

Spreizsicherungen müssen fest mit den Leiterschenkeln verbunden sein. Oberhalb der Gelenke dürfen sich keine Widerlager bilden können. Sind die obersten Sprossen zum Begehen vorgesehen, müssen diese so beschaffen sein, dass ein sicheres Begehen gewährleistet ist.

MEHRZWECKLEITERN

Es handelt sich bei diesen Leitern um solche, die wahlweise als Steh- und Anlegeleitern verwendet werden können. Gegen ihren Einsatz bestehen keine- Bedenken, wenn sie den Anforderungen an diejenigen Leiterarten genügen, die sie ersetzen sollen.

Auftritte

Auftritte sind ortsveränderliche Aufstiege bis 1 m Höhe. Es sind nur Auftritte mit Stufen zulässig. Auftritte müssen in jeder Gebrauchsstellung standfest sein. Die Stufen müssen ein sicheres Stehen gewährleisten. Auch Auftritte sind regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Gerüste

Gerüste sind Hilfskonstruktionen, die als Arbeitsgerüste oder Schutzgerüste aufgestellt werden.

Für alle Gerüste gilt:

Aufstellung nur auf gewachsenem oder gut verdichtetem Boden. Fußplatten oder lastverteilende Bohlen als Unterlagen verwenden die Unterlage muss unverschieblich aufliegen. Verstrebungen sind an den Knotenpunkten fest mit den Ständern und Riegeln zu verbinden und dürfen erst beim Abbau entfernt werden. Standgerüste müssen die ganze Höhe und Länge durch Strebenkreuze oder gegenläufige Strebenzüge gesichert werden. Das Gerüst muss zug- und druckfest am Bauwerk verankert sein, die Wand muss die Ankerkräfte sicher aufnehmen können. Überwachung des Auf- und Abbaues durch fachkundige Personen Sicherungen gegen Absturz von Personen zulässige Belastungen einhalten Unterweisung in regelmäßigen Zeitabständen

Bei fahrbaren Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen muss eine Aufbau- und Gebrauchsanweisung vorhanden sein. Die Standsicherheit (Sicherheit gegen Kippen) muss gegeben sein. Fahrgerüste sind gegen unbeabsichtigtes Bewegen zu sichern z.B. durch feststellbare und unverlierbare Rollen. Der Untergrund muss tragfähig und die Stand- bzw. Verfahrfläche eben sein. Beim Verfahren dürfen sich keine Personen auf dem Gerüst befinden. Ein sicherer Aufstieg sowie ausreichender Seitenschutz ist erforderlich. Bei aufkommendem Sturm und bei Arbeitsende sind Fahrgerüste gegen Umstürzen zu sichern z.B. Notverankerung. Behelfsgerüste aus Stehleitern sollten nur für Arbeiten kleineren Umfangs und in geringer Höhe verwendet werden.

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